Information für Bestatter

Der RuheForst Kaiserslautern ist seit 04.07.2012 eröffnet.

Um die Abläufe zu optimieren, möchten wir Sie auf die folgenden Gegebenheiten hinweisen:

  • Zwingend erforderlich sind die Bestattungsgenehmigung und die Einäscherungsunterlagen des Krematoriums. Dabei muss sichergestellt sein, dass zum vereinbarten Termin die Urne zur Verfügung steht (Kommunikation Angehörige, Bestatter und Ruheforst Kaiserslautern).
  • Voraussetzung für die Durchführung der Beisetzung ist ein im Voraus erworbenes und bezahltes Nutzungsrecht. In einzelnen Fällen kann vom beauftragten Mitarbeiter des Ruheforstes die Beisetzung vor Ort abgesagt werden (Unwetter, Waldbrand, gefährliche Wegeverhältnisse, Gefahr für Leib und Leben, kein Zahlungseingang für Nutzungsrecht, etc.).
  • Die Termine für Ruheplatzauswahl und Beisetzung werden in aller Regel zwischen den Angehörigen und Ruheforst Kaiserslautern vereinbart. Auswahltermine vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0631 365-3924.
  • Im Ruheforst Kaiserslautern können nur biologisch abbaubare Urnen gemäß der Friedhofssatzung Bestattungswald Kaiserslautern beigesetzt werden. Die Urne darf keinerlei nicht biologisch abbaubare Verzierungen aufweisen. Insbesondere Metallapplikationen müssen vor der Bestattung auf alle Fälle entfernt werden. Die Graböffnung hat einen Durchmesser von max. 0,30 m.
  • Ein Schmücken der Andachtsstelle in großem Umfang ist mit dem Ruheforstpersonal im Vorfeld abzuklären. Mitgebrachter Blumenschmuck ist wieder mitzunehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass offenes Feuer und Kerzen nicht erlaubt sind! Besonderheiten sind vor der Beisetzung mit Ruheforst Kaiserslautern abzusprechen. Den Anordnungen des RuheForst-Mitarbeiters, der die Beisetzung begleitet, ist Folge zu leisten.
  • Ein Befahren des RuheForst Kaiserslautern ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
  • Im Rahmen von Beisetzungen im Ruheforst ist uns rechtzeitig mitzuteilen, wenn Besucher mit besonderen Beeinträchtigungen, wie z. B. Gehbehinderung, auf unsere Hilfe angewiesen sind.
  • Gruppenführungstermine werden nochmals in der Presse bekannt gegeben; können aber auch in der Friedhofsverwaltung telefonisch erfragt werden.
  • Bestattungstermine werden grundsätzlich wie folgt vergeben:
    donnerstags: 9:00 Uhr, 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15.00 Uhr
    freitags: 9:00 Uhr, 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr
  • Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen OST und WEST erlaubt. Das Parken entlang der Bundesstraße 37 im Bereich des Fahrradweges stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Stand: 01.07.2018