Information für Nutzungsberechtigte

Das Team des RuheForst Kaiserslautern begleitet Sie am Tag der Beisetzung.

Wichtige Informationen zur besseren Orientierung:

  • Voraussetzung für die Durchführung der Beisetzung ist ein im Voraus erworbenes und bezahltes Nutzungsrecht. Sollten wir am Tag der Beisetzung keinen Zahlungseingang oder einen Nachweis hierüber erhalten haben, wird die Beisetzung nicht durchgeführt!
  • Es muss sichergestellt sein, dass zum vereinbarten Termin die Urne zur Verfügung steht. Bis zum Termin wird Sie bei uns in der Trauerhalle aufbewahrt.
  • Bitte kommen Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin an die abgesprochene Andachtsstätte. Achten Sie dabei auf entsprechende Kleidung und adäquates Schuhwerk!
  • Ein Mitarbeiter unseres RuheForst-Teams erwartet Sie und bespricht die Einzelheiten des Ablaufes der Bestattung.
  • Die Gestaltung der Beisetzung organisieren die Angehörigen (Pfarrer, Redner, musikalische Begleitung…); evtl. in Absprache und mit Unterstützung des Bestattungsinstitutes. Besonderheiten (große Beisetzung, Musikkapelle, Sonderwünsche…) sprechen Sie bitte rechtzeitig im Vorfeld mit uns ab.
  • Blumenschmuck, Kerzen und Grabbeigaben sind nicht erlaubt.
  • Nach der Beisetzung der Urne hält sich unser Mitarbeiter im Hintergrund.
  • Nachdem die Angehörigen die Beisetzungsstelle verlassen haben, wird das Grab geschlossen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
  • Eine Gedenktafel wird nach Ihrem Wunsch von uns beauftragt und angebracht. Dies kann einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
  • Sollten Gäste im Rahmen von Beisetzungen auf besondere Hilfe angewiesen sein (durch Beeinträchtigungen wie z.B. Gehbehinderung, …), informieren Sie uns bitte rechtzeitig. RuheForst Kaiserslautern wird Sie dann gerne unterstützen.
  • Berücksichtigen Sie mit dem Pkw bitte: Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen OST und WEST erlaubt. Das Parken entlang der Bundesstraße 37 im Bereich des Fahrradweges stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Zu beachten sind die Würde des Ortes, die guten Sitten und die Satzung für den Friedhof RuheForst Kaiserslautern.

Stand: 01.07.2018